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Innovationsnetzwerke

Netzwerkmanagement­dienstleistungen und die durch das Innovationsnetzwerk initiierten FuE-Projekte

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Infos

Was wird gefördert?

Netzwerkmanagement und FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken

Im ZIM können Netzwerkmanagementdienstleistungen und die im nationalen oder internationalen Innovationsnetzwerk konzipierten FuE-Projekte gefördert werden.

Die Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens sechs voneinander unabhängigen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Internationale Innovationsnetzwerke bestehen aus mindestens vier Unternehmen dieser Art sowie mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen und einer ausländischen Einrichtung, die als Partner der deutschen Managementeinrichtung fungiert. Weitere Partner können zusätzlich teilnehmen (z. B. Forschungseinrichtungen, Hochschulinstitute, große Unternehmen und sonstige Einrichtungen wie beispielsweise Verbände). Grundlage der Zusammenarbeit ist eine gemeinsame Idee zur Entwicklung und Verwertung von innovativen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen in einem technologisch oder regional orientierten Verbund oder entlang einer Wertschöpfungskette. Eine Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder und Branchen besteht nicht.

Mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen und Fördermodalitäten internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke stehen unter International zur Verfügung.

Der Übersicht geförderter Netzwerke können Sie entnehmen welche ZIM-Innovationsnetzwerke der Phase 1 seit 2015 bewilligt wurden.

Wer wird gefördert?

Netzwerkmanagement

Begünstigte der Förderung sind die im Innovationsnetzwerk organisierten Unternehmen. Sie beteiligen sich mit einem jährlich steigenden Beitrag an den Kosten des Netzwerkmanagements. Diese Förderung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar, die anteilig auf die Unternehmen umgelegt wird.

Antragsberechtigt für die Förderung des Netzwerkmanagements ist die von den beteiligten Unternehmen beauftragte externe Netzwerkmanagementeinrichtung oder eine am Netzwerk beteiligte Forschungseinrichtung. Antragsteller und Zuwendungsempfänger sind somit die Netzwerkmanagementeinrichtungen (indirekte Förderung der Unternehmen). Als Netzwerkmanagementeinrichtung können prinzipiell Unternehmen und Einrichtungen (ungeachtet Ihrer Rechtsform) tätig sein, die mit dem Netzwerk keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgen (neutraler Intermediär) und über Kompetenzen im beantragten Themenfeld, Projektmanagement und in der Öffentlichkeitsarbeit verfügen. Nähere Informationen finden Sie hier.

FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken

Antragsberechtigt für FuE-Projekte sind:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • weitere mittelständische Unternehmen
  • nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner

Definition antragsberechtigter Unternehmen

kleine
Unternehmen
mittlere
Unternehmen
weitere mittelständische
Unternehmen
Beschäftigteunter 50unter 250 unter 500unter 1000
Jahresumsatz oderbis 10 Mio.bis 50 Mio.
Jahresbilanzsummebis 10 Mio.bis 43 Mio.
Anmerkungnur in Kooperation
mit KMU

Kann Ihr Unternehmen in ZIM gefördert werden?
Machen Sie den Unternehmens-Check.

Wie wird gefördert?

Netzwerkmanagement

Die Förderung des Netzwerkmanagements ist degressiv gestaffelt.

Phase 1
Nationale
Netzwerke

90 %

12 Monate

Internationale
Netzwerke

95 %

18 Monate

Phase 21. Jahr2. Jahr3. Jahr

Nationale
Netzwerke

70 %

12 Monate

50 %

12 Monate

30 %

12 Monate

Internationale
Netzwerke

80 %

12 Monate

60 %

12 Monate

40 %

12 Monate

Bei den nationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement 420.000 Euro, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 180.000 Euro entfallen dürfen.

Bei den internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken beträgt die maximal mögliche Zuwendung 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist.

FuE-Projekte aus Innovationsnetzwerken

Die Zuwendung bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung , bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten:

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:

  • für Unternehmen: bis 550.000 Euro bei FuE-Einzelprojekten und bis 450.000 Euro je Teilprojekt bei FuE-Kooperationsprojekten
  • für Forschungseinrichtungen: je Teilprojekt bis 220.000 Euro

Die Zuwendungshöhe für ein Gesamtprojekt kann maximal 2.300.000 Euro betragen. Während der Laufzeit des Programms kann ein Unternehmen mehrere Förderungen erhalten.

Maximale Fördersätze für Unternehmen

Unternehmensgröße
(siehe „Wer wird gefördert?”)
FuE-EinzelprojekteKooperationsprojekte
national
Kooperationsprojekte
mit ausländischen Partnern
kleine Unternehmen
in strukturschwachen Regionen (GRW)
45 %55 %60 %
kleine junge Unternehmen45 %50 %60 %
kleine Unternehmen40 %45 %55 %
mittlere Unternehmen35 %40 %50 %
weitere mittelständische Unternehmen
(unter 500 Beschäftigte)
25 %30 %40 %
weitere mittelständische Unternehmen
(unter 1000 Beschäftigte
nur in Kooperation mit einem KMU)
-30 %40 %

Forschungseinrichtungen werden mit einem Fördersatz von 100 % gefördert.

Durchführbarkeitsstudie zur Vorbereitung eines FuE-Projekts

Innovative Projekte und Verfahren können nur dann erfolgreich umgesetzt werden, wenn alle benötigten wissenschaftlichen, technischen und finanziellen Ressourcen vorhanden sind und effizient eingesetzt werden. Maßnahmen, die einer entsprechenden Vorbereitung vor Projektstart dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.

Im Vorfeld können deshalb Leistungen zur Prüfung der Durchführbarkeit eines beabsichtigen FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts ergänzend gefördert werden. Dabei ist es möglich, bis zu zwei externe Dienstleister mit entsprechenden Fachkenntnissen hinzuzuziehen.

Weitere Informationen zu den Durchführbarkeitsstudien

Ergänzende Leistungen zur Markteinführung

Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how.

Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.

Weitere Informationen zu den „Leistungen zur Markteinführung”

Weitere Informationen

In der Mediathek finden Sie ausführliche Informationen wie z. B. die Richtlinie und Publikationen.

Einige Fragen und Antworten, die Sie auch interessieren könnten, finden Sie unter Häufig gestellte Fragen.

Geförderte Netzwerke

Hier finden Sie alle ab 2015 bewilligte ZIM-Netzwerke der Phase 1 kategorisiert nach Technologiefeld, Anwendung, Bundesland (Standort der Netzwerkmanagementeinrichtung) und Beginn des Förderzeitraumes.

Mehr erfahren

FAQ – Innovationsnetzwerke

Was sind die Mindestanforderungen an ein Innovationsnetzwerk?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Welche Anforderungen bestehen an die Netzwerkmanagerinnen/Netzwerkmanager?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht

Wer zählt als regulärer Netzwerkpartner?

Zur Antwort Öffnet Einzelsicht
Icon eines Monitors mit einer Checkliste

Formularcenter

Im Formularcenter finden Sie alle relevanten Dokumente für Ihr Förderprojekt: vom Skizzenformular über Antragsunterlagen bis zur Zahlungsanforderung. Mit gezielten Fragen (maximal drei) werden Sie direkt zu den passenden Dokumenten geführt.

Mehr erfahren

So erreichen Sie Ihre Projektträger:

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