Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten (für am Projekt arbeitendes, beim Zuwendungsemfänger sozialversicherungspflichtig festangestelltes Personal sowie Unternehmensinhaber)
  • Kosten für

    • projektbezogene Aufträge an Dritte
      (max. 25 % der Personaleinzelkosten, bei Innovationsnetzwerken 25 % der Gesamtkosten)
    • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte
      (mindestens 30 % und höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts)
    • für vertraglich geregelte zeitweilige Aufnahmen qualifiziertes Personal (nur für Unternehmen, mindestens 30 % und höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts)*
    • * wobei die FuE-Aufträge und die zeitweiligen Personalaufnahmen jeweils mindestens 30 % und zusammen höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts aufweisen dürfen
  • übrige Kosten
    (pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten)

    • bei Unternehmen und Netzwerkmanagementeinrichtungen
      bis max. 100 %
    • bei Forschungseinrichtungen
      bis max. 85 %

Für Unternehmen sind die zuwendungsfähigen Kosten eines Unternehmens bei FuE-Einzelprojekten (gemäß Richtlinie, Nr. 2.1.1) auf max. 550.000 Euro und bei FuE-Kooperationsprojekten (gemäß Richtlinie Nr. 2.1.2) auf max. 450.000 Euro begrenzt.

Für Forschungseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen Kosten je Teilprojekt auf 220.000 Euro begrenzt.

Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf max. 2.300.000 Euro begrenzt.

Die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement beträgt 420.000 Euro (bzw. 520.000 Euro bei internationalen Innovationsnetzwerken), wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 180.000 Euro (bzw. 220.000 Euro bei internationalen Innovationsnetzwerken) entfallen dürfen. Der steigende Eigenanteil ist durch die Netzwerkpartner zu finanzieren..