Welche Kosten eines ZIM-Innovationsnetzwerks können berücksichtigt werden?

Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten (für am Projekt arbeitendes, beim Zuwendungsemfänger sozialversicherungspflichtig festangestelltes Personal sowie Unternehmensinhaber)
  • Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte
    Höhe: max. 25 %, bei internationalen Netzwerken bis 35 % der Gesamtkosten

  • übrige Kosten
    Für alle Netzwerkmanagementeinrichtungen gilt ein Zuschlagsatz von maximal 100 % der Personalkosten.

Die maximale Zuwendung für das Netzwerkmanagement beträgt 490.000 Euro (bzw. 600.000 Euro bei internationalen Innovationsnetzwerken), wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 210.000 Euro (bzw. 260.000 Euro bei internationalen Innovationsnetzwerken) entfallen dürfen. Bei außereuropäischen internationalen ZIM-Innovationsnetzwerken können zusätzlich 10.000 Euro jeweils in Phase 1 und in Phase 2 bewilligt werden. Der steigende Eigenanteil ist durch die Netzwerkpartner zu finanzieren.