Fördergegenstand

a) Innovationsberatungsdienste
Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind

b) Innovationsunterstützende Dienstleistungen
Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen

c) Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
Leistungen per „De-minimis“-Förderung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts.

Antragsberechtigte

Die Leistungen zur Markteinführung können nur Unternehmen beantragen, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wurde. Weiterhin zu beachten ist:

  • Leistungen, die zu Position a) und Position b) zählen, können nur von KMU beantragt werden.
  • Leistungen, die zu Position c) zählen, können von allen Unternehmen beantragt werden.

Antragsverfahren

Leistungen zur Markteinführung können ab Bewilligung, spätestens jedoch 12 Monate nach Ende der Laufzeit des FuE-Projekts beantragt werden.
Antragsunterlagen finden Sie im Formularcenter.

Höhe der Förderung

Je gefördertem FuE-Projekt können maximal drei Anträge mit Gesamtkosten von maximal 60.000 Euro zu 50 % bezuschusst werden.