Befristeter Antragsstopp

Seit dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, können vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen werden. Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen. Hiervon ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Mehr erfahren Sie in der ZIM-Meldung.

Neue Produkte und Verfahren sind erst dann eine erfolgreiche Innovation, wenn sie am Markt ankommen. Maßnahmen, die der wirtschaftlichen Verwertung der FuE-Ergebnisse dienen, sind oft mit erheblichen Kosten verbunden und erfordern spezielles Know-how. Deshalb können bei FuE-Einzel- und FuE-Kooperationsprojekten die Unternehmen ergänzend auch Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der Markteinführung der Projektergebnisse beantragen.

Fördergegenstand

a) Innovationsberatungsdienste
Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind; Beratung, Unterstützung und Schulung hinsichtlich der Einführung oder Nutzung innovativer Technologien und Lösungen (einschließlich digitaler Technologien und Lösungen)

b) Innovationsunterstützende Dienste
Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Cloud- und Datenspeicherdiensten, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Erprobungen, Versuchen, Tests und Zertifizierungen oder anderer damit verbundener Dienste, einschließlich solcher, die durch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung, Forschungsinfrastrukturen, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen oder Innovationscluster erbracht werden, zum Zweck der Entwicklung effizienterer oder technologisch anspruchsvollerer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen; einschließlich der Umsetzung innovativer Technologien und Lösungen (auch digitaler Technologien und Lösungen)

c) Messeauftritte, Beratung zu Produktdesign und Vermarktung
Messeauftritte sowie Beratung und Unterstützung zu Service- und Produktdesign und (digitaler) Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts. Die Förderung dieser Leistungen wird den Unternehmen in Form einer De-minimis-Beihilfe gewährt.

Antragsberechtigte

Die Leistungen zur Markteinführung können nur Unternehmen beantragen, deren FuE-Projekt im ZIM bewilligt wurde. Weiterhin zu beachten ist:

  • Leistungen, die zu Position a) und Position b) zählen, können nur von KMU beantragt werden.
  • Leistungen, die zu Position c) zählen, können von allen Unternehmen beantragt werden.

Antragsverfahren

Die Antragstellung ist unter Voraussetzung der Bewilligung des zugehörigen FuE-Projekts flexibel - auch projektbegleitend - möglich. Die Antragsfrist endet 18 Monate nach Abschluss des zugehörigen bewilligten FuE-Projekts. Die Erteilung der Aufträge für die Dienstleistungen ist nach bestätigtem Antragseingang beim Projektträger auf eigenes Risiko zulässig.

Die Antragstellung im ZIM erfolgt volldigitalisiert über das Online-Portal der Förderzentrale Deutschland.

Höhe der Förderung

Je gefördertem FuE-Projekt können maximal drei Anträge mit Gesamtkosten von maximal 100.000 Euro zu 50 % bezuschusst werden.