
ZIM-Richtlinien-Änderung vom 10. Mai 2021
veröffentlicht im Bundesanzeiger am 10. Juni 2021
Download: ZIM-Richtlinien-Änderung 06/2021
Neufassung der ZIM-Richtlinie vom 20. Januar 2020
veröffentlicht im Bundesanzeiger am 17. März 2020
Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und damit die Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Unternehmen, einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig gestärkt werden. Es soll zum volkswirtschaftlichen Wachstum beitragen, insbesondere durch die Erschließung von Wertschöpfungspotenzialen und die Hebung des Niveaus anwendungsnahen Wissens.
Download: ZIM-Richtlinie 2020