Die De-minimis-Regel erlaubt die Unterstützung von Unternehmen mit öffentlichen Mitteln, sofern eine bestimmte Obergrenze nicht überschritten wird. Staatliche Zuwendungen dürfen den Subventionswert von 200.000 Euro pro Unternehmen nicht übersteigen. Eine Ausnahme bildet der gewerbliche Straßengüterverkehr mit einer Obergrenze von 100.000 Euro. Dabei bezieht sich die festgesetzte Obergrenze auf das laufende und die beiden vorangegangenen Steuerjahre.

Weitere Informationen sind in der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 zu finden.