Ein im ZIM zuwendungsberechtigtes nationales Innovationsnetzwerk besteht aus mindestens sechs voneinander unabhängigen mittelständischen Unternehmen. Bei diesen muss es sich um KMU nach EU-Definition gemäß Nr. 3.1.1 a der Richtlinie, oder um weitere mittelständische Unternehmen gemäß Nr. 3.1.1 b) und c) der Richtlinie handeln, wobei mindestens die Hälfte dieser Unternehmen KMU sein sollen. Darüber hinaus wird zusätzlich ein Netzwerkmanagement benötigt, welches von einem Unternehmen oder einer Einrichtung getragen wird, welche(s) mit dem Netzwerk keine eigenen wirtschaftlichen Interessen verfolgt und die Rolle eines neutralen Intermediärs einnehmen kann.