Mit der Förderung von internationalen Innovationsnetzwerken unterstützt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) kleine und mittelständische Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen bei der Vernetzung mit internationalen Akteuren und bei der Durchführung gemeinsamer technologischer Innovationsvorhaben mit hohen Marktchancen.

Rahmenbedingungen:

Die ZIM-Förderung des Netzwerkmanagements begünstigt nur die deutschen Partner.

Die inhaltlichen ZIM-Kriterien für die Förderung von nationalen Kooperationsnetzwerken müssen erfüllt werden.

Das internationale ZIM-Kooperationsnetzwerk muss im Antrag (in Ergänzung zu den Anforderungen an nationale Netzwerke) nachweisen, dass in einem Umfang mit ausländischen Partnern kooperiert wird, der

  • fachlich-inhaltlich für die Netzwerkkonzeption einen Mehrwert darstellt,
  • einen deutlich höheren Managementaufwand erfordert als ein nationales ZIM-Innovationsnetzwerk,
  • in einem ausgewogenen Verhältnis stattfindet,
  • einen erheblichen Nutzen für die deutschen Netzwerkpartner bringt,
  • konkrete internationale FuE-Kooperationen erwarten lässt.

Netzwerkstruktur:

  • Ein internationales ZIM-Innovationsnetzwerk muss sich aus mindestens vier deutschen Unternehmen im Sinne der ZIM-Richtlinie Nummer 3.1.1 und einer Netzwerkmanagementeinrichtung sowie mindestens zwei mittelständischen Unternehmen ohne Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland und einer weiteren die letztgenannten Unternehmen unterstützenden Einrichtung (ausländischer Koordinator) zusammensetzen setzen.
  • Von den o. g. vier deutschen Unternehmen müssen mindestens zwei ein KMU gemäß ZIM-Richtlinie Nr. 3.1.1 a) sein.
  • Die Anzahl der ausländischen Unternehmen soll nicht höher als 50 % bezogen auf die Anzahl aller regulären und internationalen Partner gemäß den Anlagen 7.1.a und 7.1.c sein.
  • Der ausländische Koordinator soll mit der deutschen Managementeinrichtung vertrauensvoll zusammenarbeiten und die internationale Kooperation durch Bereitstellung und Austausch von Informationen unterstützen.
  • Der ausländische Koordinator finanziert und gestaltet seine Leistungen und Beiträge aus eigenen Mitteln (z. B. nationale Förderung).
  • Das ausländische Netzwerk kann schon existieren (kein Förderausschluss).

Förderzeitraum internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke:

  • Die maximale Laufzeit der Phase 1 beträgt 1,5 Jahre.
  • Die Phase 2 dauert in der Regel drei Jahre.

Fördermittel:

  • Die maximalen Förderquoten betragen

    • in Phase 1 (1,5 Jahre): 95 %
    • Die maximal mögliche Zuwendung beträgt 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist
  • Die maximal mögliche Zuwendung beträgt 520.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 220.000 Euro begrenzt ist.

Beantragung internationaler Innovationsnetzwerke

Hinweise dazu, welche Unterlagen für die Beantragung internationaler ZIM-Innovationsnetzwerke notwendig sind, stehen Ihnen in der Richtlinie unter Punkt 6.1.2 zur Verfügung. Im Vergleich zur Beantragung eines nationalen Innovationsnetzwerkes müssen zusätzlich folgende Informationen bzw. Unterlagen vorgelegt werden:

Phase 1

  • Darstellung von Zielen und Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit in Anlage 4 des Antrages,
  • Beschreibung der internationalen Aktivitäten in den einzelnen Arbeitspaketen in Anlage 4 sowie Kennzeichnung der Arbeitspakete mit erheblichem internationalen Anteil in der Anlage 5 und Ausweisung des Mehraufwands für internationale Aktivitäten in der Anlage 5,
  • Anlagen 8c (Interessenbekundung der internationalen Partner als Nachweis für deren Mitarbeit) für mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und der Einrichtung, die als ausländischer Koordinator fungieren wird,
  • kurze Zusammenfassung des Netzwerkvorhabens (Zusammenfassung von Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan in deutscher oder englischer Sprache), die die Aktivitäten des ausländischen Koordinators beinhaltet und


Bestätigung der Zusammenfassung durch die Unterschrift der internationalen Netzwerkpartner auf Anlage 8c.

Phase 2

  • Darstellung von Aufgabenteilung sowie Zielen, Mehrwert und Nutzen der internationalen Zusammenarbeit in Anlage 4 des Antrages,
  • Beschreibung von Ansätzen für internationale FuE-Kooperationen in Anlage 4 gemäß Technologischer Roadmap (Anlage 7.2),
  • Konzeption für eine gemeinsame – also internationale – Öffentlichkeitsarbeit,
  • Beschreibung der internationalen Aktivitäten in den einzelnen Arbeitspaketen in Anlage 4 sowie Kennzeichnung der Arbeitspakete mit erheblichem internationalen Inhalt in der Anlage 5 und Ausweisung des Mehraufwands für internationale Aktivitäten in der Anlage 5,
  • Vereinbarung zwischen der deutschen Netzwerkmanagementeinrichtung und dem ausländischen Koordinator über die Zusammenarbeit im Netzwerk, in der alle am Netzwerk beteiligten Partner (reguläre und internationale, ggf assoziierte) aufgelistet werden (die unterschriebene Vereinbarung muss mit dem Antrag zur Phase 2 als Entwurf und in unterschriebener Form spätestens zum Termin der 1. Zahlungsanforderung vorgelegt werden),
  • Anlagen 8c (Interessenbekundung der internationalen Partner als Nachweis für deren Mitarbeit) für mindestens zwei ausländische mittelständische Unternehmen und der Einrichtung, die als ausländischer Koordinator fungieren wird,
  • kurze Zusammenfassung des Netzwerkvorhabens (Zusammenfassung von Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan in deutscher oder englischer Sprache), die die Aktivitäten des ausländischen Koordinators beinhaltet und alle am Netzwerk beteiligten Partner nennt und
  • Bestätigung der Zusammenfassung durch die Unterschrift der internationalen Netzwerkpartner.


Berichts- und Nachweispflichten

  • Bestätigung des ausländischen Koordinators über die Zusammenarbeit (siehe Formularcenter)
  • Aufzählung der gemeinsamen Netzwerkaktivitäten und eine Liste aller internationalen Netzwerkpartner als Bestandteil der Bestätigung