Welche Kosten eines FuE-Kooperationsprojekts können berücksichtigt werden?

Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für

    • projektbezogene Aufträge an Dritte
      Höhe: max. 35 % der Personalkosten
    • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte und die
      zeitweilige Aufnahme qualifizierten Personals (nur für Unternehmen)
      Höhe: jeweils mindestens 30 % und zusammen höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts
  • übrige Kosten
    als Zuschlag bezogen auf die Personalkosten
    • für Unternehmen (gemäß Art.25 Abs.3 AGVO ) bis max. 100 %
    • für Forschungseinrichtungen pauschal bis max. 85 %


Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:

  • für Unternehmen je Teilprojekt: bis zu 560.000 Euro
  • für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt: bis zu 280.000 Euro