Durch das ZIM können nur deutsche antragsberechtigte Partner Förderungen erhalten. Internationale Kooperationspartner müssen ihre Finanzierung selbst sicherstellen. Dies kann über eigene finanzielle Mittel erfolgen oder über die Beantragung von Fördermitteln im eigenen Land.

Um internationale Kooperationen zu erleichtern, existieren zwischen dem Programm ZIM und einer Reihe von internationalen Förderinstitutionen Vereinbarungen, die bi- sowie multilaterale Förderprojekte besser ermöglichen sollen, bspw. durch synchronisierte Ausschreibungs- und Begutachtungsrunden und möglichst passgenauen Fördermöglichkeiten in den jeweiligen Ländern (in Deutschland durch das ZIM). Dabei kann jeder Partner ausschließlich im eigenen Land Förderungen nach den dort gültigen Bedingungen beantragen. Die Förderentscheidung eines einzelnen Projekts basiert daher auf den Entscheidungen mehrerer Agenturen. Wenn für alle Teilprojekte eine positive Entscheidung vorliegt, erfolgt die Förderung des Projekts aus verschiedenen Ländern.