FuE-Kooperationsprojekte müssen in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden.

  • Grundsätzlich dürfen auf die Forschungseinrichtungen insgesamt nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner entfallen.
  • Bei bilateralen Kooperationsprojekten dürfen auf ein Unternehmen nicht mehr als 70 % der Personenmonate entfallen.
  • Bei Projekten mit mehr als zwei Partnern dürfen auf ein Unternehmen nicht mehr als 50 % der Personenmonate entfallen.
  • Bei Kooperationsprojekten mit nur einem Unternehmen und mehr als einer Forschungseinrichtung gilt die 50 %-Grenze für das Unternehmen nicht, sondern auf das Unternehmen dürfen wie bei bilateralen Projekten bis zu 70 % entfallen.