Der neue Berechnungsmodus, mit dem die beihilferechtlichen Vorgaben der EU berücksichtigt werden, gilt für alle FuE- und Durchführbarkeitsstudien-Anträge von Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 bewilligt werden. Die Antragsformulare (amtliche Vordrucke, insbes. Anlage 6.4a) wurden entsprechend angepasst.