Auf der Beihilfentransparenzwebseite der EU-Kommission werden folgende förderprogrammspezifischen Angaben veröffentlicht:

  • ­Beihilfemaßnahme („ZIM“)
  • Beihilfeinstrument („Zuschuss“)
  • Ziel der Bewilligung („FuE“)
  • Bewilligungsbehörde („BMWK“)

sowie die folgenden projekt- bzw. zuwendungsempfängerspezifischen Daten:

  • ­Name des Empfängers
  • Identifikator des Empfängers (Register- oder Steuernummer)
  • Art des Unternehmens („KMU nach EU-Definition“/“großes Unternehmen“) zum Zeitpunkt der Bewilligung
  • Region (Bundesland)
  • Wirtschaftszweig/Branche
  • Beihilfebetrag in Euro (Bewilligungssumme)
  • Tag der Bewilligung

Voraussetzung für die Veröffentlichung der genannten Angaben ist, dass es sich beim Zuwendungsempfänger um ein Unternehmen handelt, dessen ZIM-Projekt ab dem 01.01.2024 bewilligt wurde und dass die Zuwendungssumme mehr als 100.000 EUR beträgt.