Auf der Beihilfentransparenzwebseite der EU-Kommission werden folgende förderprogrammspezifischen Angaben veröffentlicht:
- Beihilfemaßnahme („ZIM“)
- Beihilfeinstrument („Zuschuss“)
- Ziel der Bewilligung („FuE“)
- Bewilligungsbehörde („BMWK“)
sowie die folgenden projekt- bzw. zuwendungsempfängerspezifischen Daten:
- Name des Empfängers
- Identifikator des Empfängers (Register- oder Steuernummer)
- Art des Unternehmens („KMU nach EU-Definition“/“großes Unternehmen“) zum Zeitpunkt der Bewilligung
- Region (Bundesland)
- Wirtschaftszweig/Branche
- Beihilfebetrag in Euro (Bewilligungssumme)
- Tag der Bewilligung
Voraussetzung für die Veröffentlichung der genannten Angaben ist, dass es sich beim Zuwendungsempfänger um ein Unternehmen handelt, dessen ZIM-Projekt ab dem 01.01.2024 bewilligt wurde und dass die Zuwendungssumme mehr als 100.000 EUR beträgt.