Bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Kooperationspartnern können die beteiligten antragstellenden (deutschen) Unternehmen einen um bis zu 10% erhöhten Fördersatz erhalten. Deutsche Forschungseinrichtungen, die mit einem ausländischen Unternehmen kooperieren wollen, sind nur dann antragsberechtigt, wenn auch ein im ZIM antragsberechtigtes Unternehmen Teil des Projektkonsortiums ist.

Vor der Antragstellung

  • Es wird empfohlen, sich vor der Antragstellung telefonisch vom Projektträger beraten zu lassen (siehe nebenstehender Kontakt).
  • Anschließend kann zum geplanten Kooperationsprojekt eine Projektskizze eingereicht werden, um eine unverbindliche Einschätzung zur Förderfähigkeit im ZIM zu erhalten.

Antragstellung

  • Ausländische Partner werden im ZIM-Antrag als nicht antragstellende Partner geführt. Sie erhalten keine Förderung über ZIM.
  • Der Anteil der ausländischen Partner am Gesamtprojekt ist zu beschreiben.
  • Ein Arbeitsplan sowie eine kurze Unternehmensbeschreibung der ausländischen Partner müssen beigefügt werden.
  • Eine formlose unterzeichnete Absichtserklärung ("Letter of Intent") der ausländischen Partner, mit der sie die Übernahme und Finanzierung der entsprechenden eigenen Arbeiten bestätigen, muss dem ZIM-Antrag beigelegt werden.
  • Im Kooperationsvertrag, den alle Partner nach Projektstart unterzeichnen, muss die Erstellung eines gemeinsamen Abschlussprotokolls vereinbart werden, in dem sich alle Partner zum Projektende die erbrachten Leistungen bestätigen (siehe auch Mustervereinbarungen des Bundeswirtschaftsministeriums)
  • Zu allen Dokumenten in englischer Sprache sind deutsche Arbeitsübersetzungen mitzuliefern.
  • Es ist auch möglich, einen Forschungs- und Entwicklungsauftrag an einen Forschungspartner im Ausland zu vergeben.
  • Zwischenberichte, Abschlussberichte und Abschlussprotokolle sollten gemeinsam angefertigt und von allen Partnern unterschrieben werden.