Um ZIM-Kooperationsnetzwerke bei der Vernetzung mit internationalen Akteuren zu unterstützen wird das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) um das Modellvorhaben „ZIM-Kooperationsnetzwerke International“ erweitert. (Neufassung der Richtlinie vom 14.12.2017, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27.12.2017)

Mit der Förderung sollen die in den ZIM-Netzwerken organisierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Innovationsnetzwerken anderer Länder gemeinsam technologische Innovationsvorhaben mit hohen Marktchancen durchführen.

Während des zweijährigen Modellversuchs gelten neue Förderbedingungen für internationale ZIM-Kooperationsnetzwerke:

Rahmenbedingungen:

Die ZIM-Förderung des Netzwerkmanagements begünstigt nur die deutschen Partner.

Die inhaltlichen ZIM-Kriterien für die Förderung von nationalen Kooperationsnetzwerken müssen erfüllt werden.

Das internationale ZIM-Kooperationsnetzwerk muss im Antrag (in Ergänzung zu den Anforderungen an nationale Netzwerke) nachweisen, dass in einem Umfang mit ausländischen Partnern kooperiert wird, der

  • fachlich-inhaltlich für die Netzwerkkonzeption einen Mehrwert darstellt,
  • einen deutlich höheren Managementaufwand erfordert als nationale ZIM-Kooperationsnetzwerke,
  • in einem ausgewogenen Verhältnis stattfindet,
  • einen erheblichen Nutzen für die deutschen Netzwerkpartner bringt,
  • konkrete internationale FuE-Kooperationen erwarten lässt.

Netzwerkstruktur:

  • Ausländische mittelständische Unternehmen werden als zählbare Netzwerkpartner anerkannt.
  • Ein internationales ZIM-Kooperationsnetzwerk muss aus mindestens vier deutschen Unternehmen im Sinne der ZIM-Richtlinie Nummer 3.1.1 und mindestens zwei ausländischen mittelständischen Unternehmen bestehen, wobei die Anzahl der ausländischen Unternehmen nicht höher als 50 % sein soll.
  • Diese 6 Unternehmen müssen voneinander unabhängig sein.
    Hinweise zur Förderung internationaler ZIM-Kooperationsnetzwerke, Stand 22.12.2017
  • Darüber hinaus muss eine ausländische Einrichtung als Management für die ausländischen Partner beteiligt sein. Dieses soll mit der deutschen Managementeinrichtung vertrauensvoll zusammenarbeiten und die internationale Kooperation durch Bereitstellung und Austausch von Informationen unterstützen. (im Folgenden bezeichnet als ausländischer Koordinator).
  • Der ausländische Koordinator finanziert und gestaltet seine Leistungen und Beiträge aus eigenen Mitteln. (z. B. nationale Förderung)
  • Das ausländische Netzwerk kann schon existieren (kein Förderausschluss).

Förderzeitraum:

  • Die maximale Laufzeit der Phase 1 bei internationalen Kooperationsnetzwerken beträgt 1,5 Jahre.
  • Die Phase 2 bei internationalen Kooperationsnetzwerken dauert in der Regel drei Jahre.

Fördermittel:

  • Die maximalen Förderquoten werden um 5 % auf 95 % in der ersten Förderphase (1,5 Jahre) und um jeweils 10 % auf 80 %, 60 % bzw. 40 % in den darauffolgenden Förderjahren erhöht.
  • Die maximal mögliche Zuwendung beträgt 450.000 Euro, wobei diese für die Phase 1 auf maximal 190.000 Euro begrenzt ist.

Zusätzliche Informationen und Antragsunterlagen für die Phase 1:

  • Darstellung von Zielen und Mehrwert der internationalen Zusammenarbeit in Anlage 4 des Antrages.
  • Beschreibung der internationalen Aktivitäten in den einzelnen Arbeitspaketen in Anlage 4 sowie Kennzeichnung der Arbeitspakete mit erheblichem internationalen Anteil in der Anlage 5 und Ausweisung des Mehraufwands für internationale Aktivitäten in der Anlage 5.
  • Anlagen 8c (Interessenbekundung der internationalen Partner als Nachweis für deren Mitarbeit) für mind. 2 ausländische mittelständische Unternehmen und der Einrichtung, die als ausländischer Koordinator fungieren wird.
  • Kurze Zusammenfassung des Netzwerkvorhabens (Zusammenfassung von Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan), die die Aktivitäten des ausländischen Koordinators beinhaltet.
  • Die internationalen Netzwerkpartner bestätigen durch ihre Unterschrift auf Anlage 8c die Zusammenfassung.
  • Diese Zusammenfassung kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Zusätzliche Informationen und Antragsunterlagen für die Phase 2:

  • Darstellung von Aufgabenteilung sowie Zielen, Mehrwert und Nutzen der internationalen Zusammenarbeit in Anlage 4 des Antrages.
  • Beschreibung von Ansätzen für internationale FuE-Kooperationen in Anlage 4 gemäß Technologischer Roadmap (Anlage 7.2).
  • Konzeption für eine gemeinsame – also internationale – Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beschreibung der internationalen Aktivitäten in den einzelnen Arbeitspaketen in Anlage 4 sowie Kennzeichnung der Arbeitspakete mit erheblichem internationalen Inhalt in der Anlage 5 und Ausweisung des Mehraufwands für internationale Aktivitäten in der Anlage 5.
  • Vereinbarung zwischen der deutschen Netzwerkmanagementeinrichtung und dem ausländischen Koordinator über die Zusammenarbeit im Netzwerk, in der Vereinbarung werden alle am Netzwerk beteiligten Partner (reguläre und internationale, ggf. assoziierte) aufgelistet
  • die unterschriebene Vereinbarung muss mit dem Antrag zur Phase 2 als Entwurf und in unterschriebener Form spätestens zum Termin der 1. Zahlungsanforderung vorgelegt werden
  • Anlagen 8c (Interessenbekundung der internationalen Partner als Nachweis für deren Mitarbeit) für mind. 2 ausländische mittelständische Unternehmen und der Einrichtung, die als ausländischer Koordinator fungieren wird.
  • Kurze Zusammenfassung des Netzwerkvorhabens (Zusammenfassung von Vorhabenbeschreibung und Arbeitsplan), die die Aktivitäten des ausländischen Koordinators beinhaltet und alle am Netzwerk beteiligten Partner nennt.
  • Die internationalen Netzwerkpartner bestätigen durch ihre Unterschrift auf Anlage 8c die Zusammenfassung.
  • Diese Zusammenfassung kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.

Das Modellprojekt soll begleitend evaluiert werden. Bei Erfolg könnte die internationale Netzwerkförderung in die allgemeine ZIM-Förderung aufgenommen werden.

Berichts- und Nachweispflichten:

  • Bestätigung des ausländischen Koordinators über die Zusammenarbeit (siehe Formularcenter)
  • die Bestätigung enthält eine Aufzählung der gemeinsamen Netzwerkaktivitäten und eine Liste aller internationalen Netzwerkpartner