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AGVO als Grundlage der Kostenermittlung – Was muss bei der Antragstellung und Abrechnung beachtet werden?

Einleitung

Zielgruppe: Erstantragsteller und erfahrene Antragsteller

Datum: 19.05.2026 - 10:00 Uhr – 19.05.2026 - 11:00 Uhr
Ort: Online via Webex

Gemäß ZIM-Richtlinie 5.3.1 bestimmen sich die maximal beihilfefähigen Kosten auf der Grundlage der Kostenarten aus Artikel 25 Absatz 3 der AGVO und bilden die Basis für die Ermittlung und Begrenzung der übrigen Kosten für die Unternehmen.

Dieses Webinar richtet sich an Unternehmen, welche die Durchführung eines FuE-Einzel- oder Kooperationsprojekts planen und bei der Vorbereitung ihrer Antragsformulare sind.

Sie erhalten Informationen zur Ermittlung und Abrechnung der übrigen projektbezogenen Kosten sowie Antworten auf wichtige Fragen, wie:

  • Was ist die AGVO und für wen ist sie relevant?
  • Welche Angaben beinhalten die Anlagen 6.4a und 6.4b im Projektantrag und was muss beachtet werden?
  • Was ist bei Zahlungsanforderungen und Kostenänderungen im Projektverlauf zu beachten?
  • Wie sind die tatsächlich im Projekt angefallen Kosten mit dem Verwendungsnachweis zu aktualisieren?
  • Hinweise zu De-minimis-Beihilfen

Im Chat und im Anschluss beantworten die Vortragenden Ihre Fragen.


Referent:

  • Frank Hofmann, AiF Projekt GmbH

Organisator:

  • AiF Projekt GmbH

Anmeldung:

teilnehmen via Webex



Allgemeine Hinweise

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Die Teilnehmenden sind während der Veranstaltung stumm geschaltet und Ihre Namen nicht öffentlich einsehbar. Ihre Fragen können Sie in der Fragefunktion schriftlich direkt an die Moderatorin oder den Moderator stellen.

Durch Ihre Teilnahme am Webinar erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten dem Organisator AiF Projekt GmbH zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen sowie die entsprechenden Datenschutzhinweise finden Sie hier.

Zur Teilnahme

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