Welche Kosten eines FuE-Kooperationsprojekts können berücksichtigt werden?

Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für

    • projektbezogene Aufträge an Dritte
      Höhe: max. 25 % der Personalkosten
    • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte und die
      zeitweilige Aufnahme qualifizierten Personals (nur für Unternehmen)
      Höhe: jeweils mindestens 30 % und zusammen höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts
  • übrige Kosten
    pauschaler Zuschlag bezogen auf die Personalkosten

    • für Unternehmen bis max. 100 %
    • für Forschungseinrichtungen bis max. 85 %

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten:

  • für Unternehmen je Teilprojekt: bis zu 450.000 Euro
  • für Forschungseinrichtungen je Teilprojekt: bis zu 220.000 Euro