Welche Kosten eines FuE-Einzelprojekts können berücksichtigt werden?

Als Berechnungsgrundlage für die maximale Höhe des Zuschusses können folgende projektbezogene Kostenpositionen angesetzt werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für

    • projektbezogene Aufträge an Dritte
      Höhe: max. 35 % der Personalkosten
    • FuE-Aufträge an wissenschaftlich qualifizierte Dritte und die
      zeitweilige Aufnahme qualifizierten Personals
      Höhe: jeweils mindestens 30 % und höchstens 70 % der Personenmonate des Projekts
  • übrige Kosten
    als Zuschlag bezogen auf die Personalkosten (gemäß Art.25 Abs.3 AGVO ) bis max. 100 %

Die zuwendungsfähigen Kosten je Projekt sind auf 690.000 Euro begrenzt.