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Seit dem 4. Quartal 2025 ist die Nachfrage nach einer Förderung im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erheblich gestiegen.

Vor dem Hintergrund der begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel werden aktuell steuernde Maßnahmen notwendig (gemäß Nummer 1.2 der ZIM-Richtlinie). Daher können ab heute, 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, vorübergehend keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen werden (befristeter Antragsstopp). Dies gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.

Die mit dieser Maßnahme verbundenen Einschränkungen bedauern wir sehr.

Anträge, die nach dem 7. Juli 2026, 12:00 Uhr, eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert.

Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, soweit die eingegangenen Anträge die Förderbedingungen erfüllen (gemäß Nummer 6.1.1 a) bis e) beziehungsweise 6.1.2 a) oder 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie) und Mittel verfügbar sind.

Auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben hat die Maßnahme keine Auswirkungen.

Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bitte wenden Sie sich für Informationen und bei Fragen zum Verfahren der Antragseinreichung an den zuständigen Projektträger.

Die Anwendung der Fristenregelung für die Beantragung der zweiten Förderphase bei Innovationsnetzwerken (Nummer 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie) wird für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt.

Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt.

Sobald eine erneute Antragstellung möglich ist, werden wir Sie auf dieser Seite darüber informieren. Die zukünftig geltenden Förderbedingungen sowie Hinweise zu den entsprechend aktualisierten Antragsformularen werden ebenfalls hier veröffentlicht.

Hinweis:
Bitte informieren Sie sich auch über alternative Fördermöglichkeiten. Auskunft erhalten Sie zum Beispiel über die ​Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes oder die Beratungsangebote des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.