Bildschirm Fragebogen

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Im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) können schrittweise wieder Projekte für den innovativen Mittelstand gefördert werden.

Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann: „Wir müssen den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder nach vorne bringen. Dafür müssen wir Tempo machen. Das geht nur mit dem Mittelstand – der Kreativabteilung unserer Wirtschaft. Dieser hat die Ideen aber nicht immer die Strukturen. ZIM öffnet Türen. Deshalb hat der Haushaltsausschuss des Bundestages den Weg für eine Freigabe von Fördermitteln im ZIM frei gemacht – schon vor der Verabschiedung des Bundeshaushalts. So erhalten kleine und mittlere Unternehmen schnell die dringend erforderliche Planungssicherheit und können ihre Kraft in neue Lösungen und Projekte setzen. Dies geht jetzt digital. Und damit in Echtzeit. Der ZIM-Bewilligungsbescheid kann nun elektronisch abgerufen werden. Damit gehen wir den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung und Vereinfachung. Unsere Mittelständler können sich so auf das konzentrieren, was sie besonders gut können: innovative Lösungen finden und diese mit Hilfe von ZIM an den Markt bringen.“

In Kürze können Bewilligungen im ZIM von den Antragstellern direkt elektronisch über eine sichere Plattform abgerufen werden. Vorab werden Antragsteller detailliert per E-Mail über den Prozess informiert und können dem neuen Verfahren zustimmen. Auf diese Weise können Antragsteller schneller und papierlos über ihre Bewilligung informiert werden.

Bereits Anfang des Jahres wurden mit den Antragsformularen der neuen ZIM-Richtlinie Erleichterungen umgesetzt, unter anderem durch die Reduzierung von Unterschriften. Weitere Vereinfachungen und Digitalisierungsschritte für eine nutzerfreundliche, schlanke Antragstellung und Projektbegleitung werden zeitnah folgen.

Ihre Fragen rund um das ZIM beantworten Ihnen die Teams der beauftragten Projektträger gerne.