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Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine neue Förderphase seines Förderprogramms „WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen“ für die Jahre 2024-2027 gestartet.

Das WIPANO-Programm unterstützt die Nutzung des kreativen Potenzials insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Zur neuen Förderphase die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Franziska Brantner: „Im internationalen Wettbewerb spielen Normen und Standards eine immer größere Rolle. Mit den Förderschwerpunkten des WIPANO-Programms stärken wir die Teilhabemöglichkeiten kleiner und mittlerer Unternehmen in nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsprozessen. Zugleich unterstützen wir diese Unternehmen weiterhin bei der Anmeldung von Schutzrechten, damit sie ihr geistiges Eigentum effizient nutzen können.“

Im neuen Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den deutschen Einsatz in internationalen Gremien, Normungs- und Standardisierungsprozessen zu stärken. Der Förderschwerpunkt „Normung – Unternehmen“ unterstützt KMU und Unternehmen des Mittelstandes, die sich an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien aktiv beteiligen wollen. Neue Unternehmen werden so an die Normung herangeführt. Unternehmen, die bereits Erfahrungen in der nationalen Normung und Standardisierung sammeln konnten, wird der Einstieg in die europäische bzw. internationale Normungs- und Standardisierungsarbeit erleichtert. Die Mitarbeit kann auch durch externe, fachlich geeignete Dritte erfolgen, die von dem antragstellenden Unternehmen konkret projektbezogen beauftragt sind.

„Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung“ unterstützt weiterhin Unternehmen und öffentliche Forschung bei Kooperationsprojekten, um neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards zu überführen.

„Patentierung – Unternehmen“ fördert KMU, die ihre Erfindungen erstmals durch gewerbliche Schutzrechte, z. B. Patente, sichern wollen bzw. deren letzte Anmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt. Die Förderstruktur wurde für die Antragsteller von bisher fünf Leistungspaketen auf zwei Module vereinfacht.

Die neue WIPANO-Richtlinie finden Sie unter www.wipano.de und im Bundesanzeiger.