• Interessensbekundung und Übersicht der internationalen Partner (Anlagen 8c und 7.1c)
  • Darstellung der Aufgabenteilung, des Mehrwerts und des Nutzens der internationalen Zusammenarbeit
  • Darstellung der technologischen und Managementkompetenzen des ausländischen Koordinators
  • Zusammenfassung in deutscher oder englischer Sprache (gemeinsame Ziele, Konzept, Aufgaben und Arbeitspläne aller Partner und der deutschen Managementeinrichtung sowie des ausländischen Koordinators, Nennung aller am Netzwerk beteiligten Partner (Anlage 4c)
  • in Phase 2: Vereinbarung mit dem ausländischen Koordinator über die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern als Entwurf oder rechtsverbindlich unterschrieben mit aufschiebender Wirksamkeitsbedingung (Gegenstand der Vereinbarung (Ziel der gemeinsamen Arbeit), Vertragspartner (deutsches Management und Koordinator), Laufzeit, Auflistung aller deutschen und internationalen Partner)