Alle übrigen projektbezogenen Kosten sind für Unternehmen auf maximal 100 % und für Forschungseinrichtungen auf maximal 85 % der Personalkosten begrenzt.

Für Unternehmen:

Siehe Fragen "Ab wann gilt die Berücksichtigung der Pauschalierungsoption der AGVO?" und "Welche zuwendungsfähigen Personalkosten können für namentlich noch nicht benanntes Personal zur Förderung beantragt werden?"

Für Forschungseinrichtungen:

Über die genannten Kostenarten hinaus sind das sowohl solche Kostenarten wie Materialkosten, Reisekosten sowie Abschreibungen auf vorhabenspezifische Anlagen und Geräte als auch Steigerungen der Personalkosten während der Projektlaufzeit.