Bereits angefangene beziehungsweise angelegte, aber noch nicht eingereichte Anträge können während des Antragsstopps nicht mehr eingereicht werden.

Die Antragstellung wurde mit dem befristeten Antragsstopp ausgesetzt. Während der Dauer des befristeten Antragsstopps stehen keine Antragsformulare auf der Förderzentrale Deutschland und auf der ZIM-Website zur Verfügung.

Die Antragstellung für Vorhaben mit internationalen Partnern ist im Rahmen offener bilateraler beziehungsweise multilateraler Ausschreibungen (ZIM International, IraSME) weiterhin möglich. Informationen zu den aktuell geöffneten Ausschreibungen finden Sie unter zim.de/international.

Für Projekte gemäß der Ausnahmeregelung des befristeten Antragsstopps müssen die Antragsformulare unter Angabe des gewünschten Antragswegs bei den Projektträgern angefordert werden. Die entsprechenden Anträge können über die Förderzentrale Deutschland oder die Upload-Tools der Projektträger eingereicht werden.

Für die Beantragung der Phase 2 von Innovationsnetzwerken wird die Anwendung der Fristenregelung (Nummer 6.1.2 b) der ZIM-Richtlinie) für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt. Dies bedeutet, dass die Zeit des Antragsstopps nicht auf diese drei Monate angerechnet wird

Bewilligungen bereits eingereichter Anträge erfolgen, sofern diese die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.

Für vor dem befristeten Antragsstopp eingereichte Anträge können wie bisher Nachreichungen zum Antrag erfolgen. Wenn Sie über die FZD eingereicht haben, sind die Antragsstrecken für diese Nachreichungen weiterhin offen. Für Nachreichungen zu den PDF-Anträgen stehen Ihnen weiterhin die Uploadportale der Projektträger zur Verfügung.

Die Projektbegleitung läuft weiter wie bisher. Die Formulare zur Projektbegleitung stehen weiterhin im Formularcenter auf der ZIM-Website zur Verfügung.