Der neue Berechnungsmodus, mit dem die beihilferechtlichen Vorgaben der EU berücksichtigt werden, gilt für alle FuE-Anträge von Unternehmen, die ab dem 01.01.2024 bewilligt werden. Die Information finden Sie im Kapitel „Finanzplanung“ in der ZIM-Antragstellung auf der Förderzentrale Deutschland (FZD). In den ZIM-PDF-Antragsformularen (amtliche Vordrucke) wurde insbesondere in Anlage 6.4a informiert.