Eine Pflicht zur Einreichung einer Skizze besteht nicht. Sofern Sie sich hinsichtlich der Förderwürdigkeit Ihres Projekts unsicher sind, können Sie eine formlose, kurz gefasste Projektskizze (max. vier Seiten) einreichen, die als Basis für ein erstes Gespräch bzw. eine erste unverbindliche Einschätzung Ihres geplanten Projektes dient. Die Verwendung des Formulars Projektskizze erleichtert eine zügige Bearbeitung beim Projektträger. In diesem Formular sind alle Punkte aufgeführt, die eine Skizze enthalten sollte. Senden Sie dieses Formular bitte ausschließlich über das jeweilige sichere Upload-Portal an den zuständigen Projektträger (bei Skizzen für FuE-Kooperationsprojekte bei der AiF Projekt GmbH bitte inkl. der automatisch erzeugten Barcodeseiten). Der Projektträger wird daraufhin den angegebenen Ansprechpartner in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen kontaktieren.

Das Einreichen einer Skizze hat keinen Einfluss auf das Begutachtungsverfahren der Förderanträge. Aus einer positiven Voreinschätzung kann kein Anspruch auf Förderung abgeleitet werden. Eine Vorabprüfung von kompletten Passagen oder Anlagen eines sich in Vorbereitung befindlichen Antrages ist nicht möglich und wird im Interesse einer zügigen Bearbeitung der bereits gestellten Anträge formlos zurückgewiesen. Dies trifft auch auf umfangreiche Skizzen zu, die den beschriebenen Rahmen von vier A4-Seiten überschreiten.

Bei speziellen Fragen, die sich beim Ausfüllen der Antragsformulare oder bezüglich der Auslegung der Richtlinie ergeben, genügt oftmals ein kurzes Telefonat mit dem Projektträger.