Europakarte in Blau, Schweiz ist grün hervorgehoben

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Zuletzt geöffnete Ausschreibung im Netzwerk IraSME

Auszug aus den Förderbedingungen der Schweiz

  • Antragsberechtigt: Schweizer Unternehmen aller Größen oder andere private oder öffentliche Organisationen zusammen mit mindestens einem Schweizer oder internationalen Forschungspartner

  • Das Konsortium muss mindestens auch eine Forschungseinrichtung in der Schweiz oder im Partnerland enthalten

  • Schweizer Start-ups vor dem Markteintritt können auch bilaterale Innovationsprojekte ohne Forschungspartner einreichen

  • Die Projektpartner legen ihre Projektbeiträge gemeinsam fest. Innosuisse übernimmt maximal 70 % der Projektkosten der Schweizer Beteiligten.

  • Max. 500.000 CHF Förderung pro Schweizer Partner innerhalb eines Projekts

  • Förderrate für Schweizer Partner: Start-ups* und KMUs bis zu 50%, Großunternehmen bis zu 25%, Forschungseinrichtungen bis zu 100% der gesamten förderungsfähigen Kosten (*Schweizer Start-ups, die noch nicht auf dem Markt sind und nur mit ausländischen Unternehmen zusammenarbeiten, können bis zu 70% erhalten)

Historie

Die Schweiz nimmt 2023 zum ersten Mal an den regelmäßigen Ausschreibungen des Fördernetzwerks IraSME teil. Zuständig für die antragstellenden Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus der Schweiz ist Innosuisse, die Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.