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Ausschreibung: Preis Digitales Start-up des Jahres2018 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Sie haben sich erfolgreich an einer Gründungsinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt und konnten so ihre digitale Gründungsidee erfolgreich realisieren?
Dann nutzen Sie jetzt die Chance, „Digitales Start-up des Jahres 2018“ des BMWi zu werden und einen von drei mit insgesamt 100.000 Euro dotierten Preisen zu gewinnen.
Teilnahmebedingungen
Der Preis „Digitales Start-up des Jahres 2018“ des BMWi richtet sich an junge Digitalunternehmen.
Teilnahmeberechtigt sind
Absolventinnen und Absolventen des EXIST-Gründerstipendiums
Unternehmen aus dem EXIST-Forschungstransfer
Preisträgerinnen und Preisträger des Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen
Preisträgerinnen und Preisträger des Gründerwettbewerb – IKT Innovativ
Beteiligungen des High-Tech Gründerfonds
Beteiligungen eines Business Angels über das BMWi -Programm INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Start-ups (Finalisten) des German Accelerator
Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind
Das Unternehmen ist als Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland gegründet.
Die Gründung erfolgte nicht vor dem Jahr 2015.
Zentraler Bestandteil des Produkts- oder Dienstleistungsangebotes des Unternehmens sind innovative Informations- und Kommunikationstechnologien.
Das Unternehmen hat im Jahr 2017 bzw. in den letzten 12 Monaten einen Umsatz von mindestens 100.000 Euro erwirtschaftet.
Nicht teilnahmeberechtigt sind Start-ups und junge Unternehmen, die bereits als „Multimediagründung des Jahres“ und „IKT-Gründung des Jahres“ des BMWi ausgezeichnet wurden.
Preis und Jury
Ausgezeichnet werden bis zu drei Unternehmen, die ihre Gründungsidee in kurzer Zeit besonders erfolgreich umgesetzt haben. Vergeben werden mehrere mit insgesamt 100.000 Euro dotierte Geldpreise, die als Wachstumskapital in das eigene Unternehmen eingebracht werden müssen.
Vorgesehen ist für den ersten Preis ein Preisgeld von 50.000 Euro, für den zweiten Preis ein Preisgeld von 30.000 Euro. Das drittplazierte Unternehmen soll 20.000 Euro erhalten.
Die Auswahl der Preisträger erfolgt mit Unterstützung einer unabhängigen Jury von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft. Die Jury ist frei, Anzahl und Stückelung der Preise zu ändern, sollten mehrere Unternehmen überzeugen.
Auswahlkriterien für den Preis sind
die hohe Alleinstellung des Produkt- bzw. Dienstleistungsportfolios,
Wachstumsperspektiven in den Zielmärkten,
die unternehmerische Leistung bei der bisherigen Umsetzung der Gründungsidee und
das Managementpotenzial für eine weitere erfolgreiche Unternehmensentwicklung.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Bewerbung
Bewerben Sie sich bitte mit einer kurzen und aussagekräftigen Darstellung Ihres Unternehmens und der Umsetzung Ihrer Gründungsidee hinsichtlich der oben genannten Kriterien.
Einen Gliederungsvorschlag für Ihre Bewerbung finden Sie hier.
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung
einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einen äquivalenten Nachweis, dass die Gründung nicht vor 2015 erfolgt ist, und
den Jahresabschluss Ihres Unternehmens oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2017 bzw. eine betriebswirtschaftliche Auswertung für die letzten 12 Monate bei.
Bitte schicken Sie Ihre Bewerbung bis zum 27.04.2018 (Ende der Abgabefrist) per E-Mail im PDF-Format an startupdesjahres2018@de.digital. Der Eingang Ihrer Bewerbung wird bestätigt.
Preisverleihung
Die öffentliche Verleihung des Preises „Digitales Start-up des Jahres 2018“ findet am 13. Juni 2018 im Rahmen des „Start-up Talk: Digital Innovations“ des BMWi auf der CeBIT in Hannover statt.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Wettbewerb „Digitales Start-up des Jahres 2018“ des BMWi haben, wenden Sie sich gern an Herrn Peter Gabriel (peter.gabriel@vdivde-it.de, 030 310078-206).
Vertraulichkeit
Ihre Bewerbung wird vertraulich behandelt und ausschließlich an die Jurorinnen und Juroren weitergereicht. Die Inhalte Ihrer Bewerbung werden wir ausschließlich für die Durchführung des Wettbewerbs nutzen.
Die Preisträger werden öffentlich (Laudatio, Videoportrait) bekannt gegeben.