Aktuelle Information: Seit dem 7. Juli 2026 können vorübergehend nur noch Anträge mit internationalen Partnern (Unternehmen und Forschungseinrichtungen) im Rahmen von offenen bilateralen und multilateralen Ausschreibungen angenommen werden. Mehr erfahren Sie in der ZIM-Meldung.
Für die deutschen Kooperationspartner gelten die Förderkonditionen des ZIM. Die beteiligten deutschen Unternehmen können einen um bis zu 10 % erhöhten Fördersatz erhalten. Alle ausländischen Kooperationspartner werden als "nicht antragsberechtigte Kooperationspartner" im ZIM-Antrag geführt und müssen ihre Finanzierung eigenständig (bestätigt durch eine Absichtserklärung "Letter of Intent") sicherstellen.
Zur Unterstützung von grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten
- bietet das ZIM laufend bi- und multilaterale Ausschreibungen mit über 20 Ländern/Regionen weltweit an,
- ermöglicht das Netzwerk IraSME multinationale Kooperation mit ausgewählten Ländern und organisiert dafür jährlich zwei Ausschreibungen und mehrere Netzwerk- sowie Informationsveranstaltungen und
- engagiert sich das ZIM im Netzwerk EUREKA und bietet deutschen Antragstellern die nachgeordnete Antragstellung für EUREKA-Netzwerkprojekte an.
Unter Internationale Ausschreibungen ist eine Übersicht zu allen beteiligten Ländern/Regionen und aktuellen Ausschreibungen zu finden.